- Frühkonstitutionalismus
- Frühkonstitutionalismus,die Phase der historischen Entwicklung, in der die Regierungsgewalt des erblichen Herrschers durch eine Verfassung beschränkt wurde. Die Fürsten der süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg und Baden, deren Territorien durch Napoleon I. nach 1803 beziehungsweise 1806 erheblich vergrößert worden waren, wollten die dauerhafte Sicherung ihrer Herrschaft erreichen, indem sie die alten und neuen Untertanen zu Staatsbürgern mit bestimmten Rechten und Freiheiten machten. Nach dem Vorbild der französischen »Charte constitutionnelle« von 1814 erließen die Fürsten unter Beibehaltung ihrer alleinigen Souveränität Verfassungen (z. B. Nassau 1814, Baden und Bayern 1818) oder vereinbarten sie mit der Ständevertretung (Württemberg 1819), die die Mitwirkung von gewählten Parlamenten an der Gesetzgebung und garantierte Grundrechte festlegten. Die Karlsbader Beschlüsse (1819) unterbanden die Fortentwicklung des Frühkonstitutionalismus im Deutschen Bund.
Universal-Lexikon. 2012.